Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der von der Qntum21 UG (haftungsbeschränkt) bereitgestellten Applikationen, Softwaremodule, Datenstände, Kalibrierungen, Diagnose-, Logging-, Dyno-, Export-, Lizenz- und Remote-Funktionen sowie zugehöriger Dokumentation.
Abweichende oder ergänzende Leistungsbeschreibungen, Lizenzbedingungen und verbindliche Hinweise im jeweiligen Produktangebot gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Token, VIN-Anwendung und SaaS
Das QNTUM21-Leistungsmodell besteht aus rechtlich und technisch getrennten Bestandteilen:
- QNTUM Token: digitale, kontogebundene Berechtigungseinheiten, die ausschließlich zur Freischaltung der jeweils beschriebenen QNTUM21-Angebote verwendet werden können. Token sind keine Kryptowährung, nicht frei übertragbar und nicht gegen Bargeld einlösbar, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
- VIN-spezifische Anwendung: Mit der Einlösung der erforderlichen Token beauftragt der Nutzer QNTUM21, eine digitale Anwendung oder Berechtigung individuell für die angegebene Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) zu erstellen und bereitzustellen. Die Freischaltung ist an diese VIN gebunden und kann nach Erstellung grundsätzlich nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
- Lokales Fahrzeugergebnis: Soweit die Anwendung einen Datenstand oder eine Kalibrierung auf ein Fahrzeugsteuergerät schreibt, befindet sich das ausgeführte Ergebnis anschließend lokal auf dem Fahrzeug. Dies begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung zusätzlicher Online-Leistungen.
- SaaS-Leistungen: Konto, Mandantenverwaltung, Lizenz- und Kompatibilitätsprüfung, Downloads, Updates, Diagnose-Backend, Logging-Auswertung, Dyno-Auswertung, Remote-Funktionen, Cloud-Speicherung und vergleichbare Online-Funktionen werden – soweit im Angebot enthalten – als laufende digitale Dienstleistungen bereitgestellt.
Welche Bestandteile, Laufzeiten und Nutzungsrechte erworben werden, ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und Bestellbestätigung. Ein Token allein gewährt noch kein Recht zur Nutzung eines bestimmten Produkts; dieses entsteht erst mit wirksamer Einlösung und Freischaltung.
Widerrufsrecht und sofortige Ausführung
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Personalisierung einer digitalen Anwendung für eine individuelle VIN lässt das Widerrufsrecht nicht allein durch die Personalisierung entfallen.
Digitale Token und VIN-spezifische Anwendung
Bei kostenpflichtigen Verträgen über nicht auf einem körperlichen Datenträger befindliche digitale Inhalte erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 6 BGB erst, wenn
- QNTUM21 mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
- der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass QNTUM21 vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt,
- der Verbraucher ausdrücklich bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, und
- QNTUM21 dem Verbraucher eine Vertragsbestätigung gemäß § 312f BGB auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat.
Nach wirksamem Erlöschen des Widerrufsrechts und erfolgter Einlösung besteht kein Widerrufsrecht mehr für die verbrauchten Token und die daraus individuell für die bestätigte VIN erstellte digitale Anwendung. Gesetzliche Mängel-, Nacherfüllungs-, Minderungs-, Schadensersatz- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
Laufende SaaS-Leistungen
Verlangt der Verbraucher, dass eine entgeltliche SaaS-Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, wird die Leistung nach ausdrücklichem Verlangen vorzeitig gestartet. Bei einem wirksamen Widerruf kann für den bis dahin vertragsgemäß erbrachten Anteil Wertersatz geschuldet sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer laufenden SaaS-Leistung erlischt das Widerrufsrecht nicht allein mit dem erstmaligen Zugang, sondern nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Technische Umsetzung im Bestellprozess
Die Zustimmung zum sofortigen Leistungsbeginn und die Bestätigung des möglichen Verlusts des Widerrufsrechts müssen im Checkout beziehungsweise bei der Token-Einlösung ausdrücklich, gesondert und protokollierbar erfolgen. Vorangekreuzte Felder oder ein bloßer Verweis auf diese Bedingungen genügen nicht.
Grundsätzlich ausschließlich Motorsport
Sofern ein Angebot nicht ausdrücklich und schriftlich als für den öffentlichen Straßenverkehr zulässig gekennzeichnet ist, sind fahrzeugbezogene Applikationen, Kalibrierungen, Datenstände und Sonderfunktionen ausschließlich für Motorsportzwecke auf abgesperrten Strecken oder privaten, nicht öffentlichen Flächen bestimmt.
Eine Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder vergleichbarer nationaler Vorschriften ist nur zulässig, wenn alle erforderlichen Genehmigungen, Eintragungen, Betriebserlaubnisse und behördlichen Anforderungen vorliegen. Eine Produktbeschreibung für Motorsport stellt keine Straßenzulassung dar.
Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, vor Inbetriebnahme die rechtliche Zulässigkeit im Einsatzland sowie Auswirkungen auf Betriebserlaubnis, Zulassung, Versicherungsschutz, Emissions- und Geräuschvorschriften, Herstellergarantie und Gewährleistung zu prüfen.
Prüfung von Fahrzeug und Anwendung
QNTUM21 kann vor Freigabe anhand der bereitgestellten Fahrzeug-, Steuergeräte-, Software-, Hardware- und Lizenzdaten eine technische Plausibilitäts- und Kompatibilitätsprüfung durchführen. Der Nutzer muss alle Angaben vollständig und richtig bereitstellen und Änderungen am Fahrzeug offenlegen.
Die Prüfung erfolgt innerhalb der technisch erkennbaren Möglichkeiten. Sie ersetzt weder eine individuelle Fahrzeuguntersuchung noch eine technische Abnahme, behördliche Genehmigung oder Prüfung durch TÜV, DEKRA oder eine vergleichbare Stelle. Sie ist keine Garantie dafür, dass ein Fahrzeug frei von Vorschäden, Verschleiß, verdeckten Modifikationen oder ungeeigneten Komponenten ist.
QNTUM21 ist berechtigt, eine Freigabe zu verweigern, weitere Nachweise anzufordern oder Funktionen zu sperren, wenn Kompatibilität, Sicherheit, Rechte- oder Lizenzlage nicht ausreichend geklärt sind.
Pflichten des Nutzers
- Nur kompatible, technisch einwandfreie Fahrzeuge, Steuergeräte, Schnittstellen, Kabel, Spannungsversorgungen und Endgeräte verwenden.
- Vor Schreib- oder Flashvorgängen Fahrzeugzustand, Batteriespannung, Verbindung, Softwarestand und Identifikation prüfen.
- Originaldaten und relevante Konfigurationen sichern; Exporte und Protokolle vor Verlust schützen.
- Warnungen, Freigabeschritte, Drehzahl-/Temperaturgrenzen, Sicherheits- und Bedienhinweise vollständig beachten.
- Keine Vorgänge während unsicherer Fahrsituationen ausführen. Logging- oder Dyno-Runs dürfen nur unter kontrollierten, rechtlich zulässigen und sicheren Bedingungen stattfinden.
- Zugangsdaten, Lizenzen und Remote-Freigaben vor unbefugtem Zugriff schützen und nicht unzulässig weitergeben.
- Manipulationen an Schutz-, Lizenz-, Prüf- oder Sicherheitsmechanismen unterlassen.
Technische Risiken und Ergebnisangaben
Eingriffe in ECU, TCU, Fahrzeugkommunikation und Kalibrierung können – insbesondere bei ungeeigneter Hardware, Spannungseinbruch, Verbindungsabbruch, Vorschäden, Drittsoftware, fehlerhaften Eingaben oder Betrieb außerhalb zulässiger Grenzen – zu Funktionsstörungen, Startunfähigkeit, Datenverlust, erhöhtem Verschleiß sowie Schäden an Motor, Getriebe, Abgasnachbehandlung oder weiteren Komponenten führen.
Leistungs-, Drehmoment-, Verbrauchs-, Emissions-, Dyno- und Logging-Ergebnisse hängen unter anderem von Fahrzeugzustand, Messverfahren, Umgebungsbedingungen, Kraftstoff, Reifen, Prüfstand, Sensorik und Filterung ab. Soweit nicht ausdrücklich als garantierte Beschaffenheit vereinbart, sind Ziel-, Beispiel- und Vergleichswerte keine Garantie eines bestimmten Ergebnisses.
Diagnoseausgaben, Fehlercodebeschreibungen, Freeze-Frames und Hinweise unterstützen die technische Beurteilung, ersetzen aber keine fachgerechte Diagnose und Reparatur.
Haftungsbegrenzung
QNTUM21 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von QNTUM21.
Keine Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang besteht insbesondere für Schäden, die auf nicht freigegebene Straßenbenutzung, Missachtung von Warnungen, falsche oder unvollständige Fahrzeugangaben, ungeeignete Hardware, unzureichende Spannungsversorgung, Drittsoftware, eigenmächtige Änderungen, Überschreitung technischer Grenzen, fehlende Sicherungen oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks zurückzuführen sind.
Mitverschulden und gesetzliche Schadensminderungspflichten werden berücksichtigt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Remote-Unterstützung und Entwicklerfunktionen
Remote-Zugriff erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe des berechtigten Nutzers und im vereinbarten Umfang. Der Nutzer stellt sicher, dass er zur Freigabe des betroffenen Fahrzeugs, Kontos, Geräts und der Daten berechtigt ist und beendet die Sitzung, wenn sie nicht mehr benötigt wird.
Entwickler-, Sonder- oder Testfunktionen dürfen ausschließlich durch autorisierte, fachkundige Personen und in der von QNTUM21 freigegebenen Umgebung genutzt werden. QNTUM21 kann Zugriffe aus Sicherheits-, Lizenz- oder Missbrauchsgründen protokollieren, beschränken oder sperren.
Nutzungsrechte, Updates und Verfügbarkeit
Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares und auf Vertragsdauer, Lizenzumfang, Mandant, Benutzer, Gerät oder Fahrzeug beschränktes Nutzungsrecht. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Dekompilierung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Produkte ist nur zulässig, soweit zwingendes Recht dies erlaubt oder QNTUM21 vorher schriftlich zustimmt.
Updates können Sicherheits-, Kompatibilitäts- und Funktionsänderungen enthalten. QNTUM21 kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei Sicherheitsrisiken, Rechtsverstößen, Lizenzmissbrauch oder Gefährdung von Systemen, den Zugriff vorübergehend beschränken. Gesetzliche Ansprüche und ausdrücklich zugesagte Verfügbarkeiten bleiben unberührt.
Beendigung der SaaS- und Belieferungsleistungen
QNTUM21 oder ein in der jeweiligen Bestellbestätigung ausdrücklich als Vertrags- oder Leistungsanbieter bezeichnetes Unternehmen der T21 Group kann unbefristete SaaS-, Plattform- und Belieferungsleistungen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform ordentlich beenden. Das entsprechende ordentliche Kündigungsrecht steht auch dem Kunden zu. Bei ausdrücklich vereinbarten Mindest- oder Festlaufzeiten ist eine ordentliche Kündigung nur zum vereinbarten Laufzeitende oder nach Maßgabe der Produktbeschreibung möglich.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für QNTUM21 kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, Lizenzmissbrauch, Manipulation von Sicherheitsmechanismen, rechtswidriger Nutzung, unzutreffenden Fahrzeugdaten oder einer konkreten Gefährdung von Fahrzeugen, Personen, Systemen oder Infrastruktur vorliegen. Soweit zumutbar, wird vor einer außerordentlichen Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt.
Folgen der Beendigung
- Mit Vertragsende entfallen der Zugriff auf Konto-, Download-, Update-, Cloud-, Diagnose-, Logging-, Dyno-, Remote-, Support- und sonstige SaaS-Funktionen, soweit diese nicht ausdrücklich über das Vertragsende hinaus zugesagt wurden.
- Ein bereits ordnungsgemäß auf das Fahrzeug geschriebenes lokales Ergebnis wird nicht allein durch die Beendigung technisch vom Fahrzeug entfernt. Ein Anspruch auf spätere Wiederherstellung, erneuten Download, Updates, Support oder erneute Freischaltung besteht nach Vertragsende nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Ein bereits dauerhaft eingeräumtes Nutzungsrecht an vollständig bereitgestellten VIN-spezifischen digitalen Inhalten bleibt im vereinbarten Umfang bestehen. Zeitlich befristete oder ausdrücklich an ein aktives Abonnement gebundene Rechte enden dagegen mit der vereinbarten Laufzeit.
- Der Kunde ist verpflichtet, benötigte zulässige Exporte und Protokolle vor Vertragsende zu sichern. Gesetzliche Ansprüche auf Datenbereitstellung oder Datenherausgabe bleiben unberührt.
Nicht eingelöste Token und Vorauszahlungen
Beendet QNTUM21 eine Leistung ordentlich, ohne dass der Kunde hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, werden rechtmäßig erworbene, noch nicht eingelöste Token bis zum Beendigungszeitpunkt zur Einlösung bereitgehalten oder – soweit eine Einlösung nicht mehr möglich ist – nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wertmäßig erstattet. Vorauszahlungen für Zeiträume nach Wirksamwerden der Beendigung werden erstattet. Ein ersatzloser Verfall wird hierdurch nicht vereinbart.
Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf Fortführung, Wiederaufnahme oder unveränderte zukünftige Bereitstellung der SaaS- und Belieferungsleistungen. Bereits entstandene Zahlungs-, Gewährleistungs-, Erstattungs-, Schadensersatz- und sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit bleiben die gesetzlichen Informationspflichten, insbesondere nach § 37 VSBG, unberührt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Paderborn Gerichtsstand. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln tritt die gesetzliche Regelung.
